Die Dienstleister im Hintergrund
- Als mögliche Busunternehmen für die Beförderung kommen ausschließlich geprüfte Unternehmen zum Einsatz, die im Rahmen Ihrer Zusammenarbeit nachgewiesen haben, dass Sie die gesetzlichen Vorschriften z.B. hinsichtlich der Lenkzeiten oder die TÜV-Prüfung (alle 3 Monate!) immer eingehalten haben.
Sie können jedoch auch selbst ein Bus-Unternehmen wählen und beauftragen. - Als Fluggesellschaften werden ausschließlich am Markt etablierte Unternehmen angeboten und empfohlen.
- Die Unterkünfte unterliegen einer ständigen Qualitätsüberprüfung; die Auswahl erfolgt orientiert an den speziellen Bedürfnissen von Kinder- und Jugendgruppen