Fotos von verschiedenen unserer Reisen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Reisevertrag

Mit Übersendung der Reiseanmeldung unterbreiten die Kunden dem Veranstalter ein Angebot zum Vertragsabschluss.

Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Annahme, formal mit der schriftlichen Reisebestätigung, dieses Angebotes durch den Veranstalter zustande. Die Reihenfolge der Reisebestätigung erfolgt nach Posteingang.

Die Mindestteilnehmerzahl je geplanter Reise beträgt in der Regel 20 Personen; eine davon abweichende Anzahl weist der Veranstalter ggf. in seinem Angebot aus. Der Veranstalter verpflichtet sich, bis spätestens drei Monate vor Reisebeginn eine dann endgültig verbindliche Aussage dahingehend abzugeben, ob die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist und die Reise somit durchgeführt wird. Andernfalls behält er sich vor, vom Vertrag zurückzutreten. Als maximale Teilnehmerzahl werden 30-35 Personen angestrebt. Der Veranstalter behält sich vor, bei Verfügbarkeit von Transportmittel und Unterkunft die Teilnehmerzahl bei Flugreisen um bis zu 5 Teilnehmer und bei Busreisen um bis zu 15 Teilnehmer zu erhöhen.

2. Preis und Zahlung

Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises fällig. Die Restsumme muss bis sechs Wochen vor Reisebeginn auf dem Firmenkonto: Horst Bienert, Berliner Sparkasse, BIC: BELADEBE, IBAN: DE60 1005 0000 1320 0073 72, eingegangen sein. Bei Zahlungen ist bitte grundsätzlich das Reiseziel, das Reisedatum und der erste in der Reiseanmeldung genannte Zu- und Vorname anzugeben! Zu Ihrem Schutz werden für Zahlungen Sicherungsscheine im Sinne ยง651k, Abs. 3, BGB hinterlegt. Rücktrittsgebühren (s.a. 5.) werden sofort fällig.

3. Leistungen

Die durch den Veranstalter geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den Reiseprospekten oder -katalogen, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind. Sie beinhalten insbesondere Leistungen zur Beförderung, zur Unterkunft, zur Verpflegung, zur Reisebegleitung (obligatorisch bei Bienert+50-Reisen) sowie zu beschriebenen Führungen/Besichtigungen/Eintrittsgeldern gemäß Reisebeschreibung; jedoch nicht öff. Verkehrsmittel und Touristenabgaben jeglicher Art.

4. Preis- und Leistungsänderungen

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise anzupassen, falls Steuern, Beförderungskosten, Gebühren an Flughäfen, Wechselkurse oder andere Kosten sich erhöhend ändern. Die Erhöhung wird pro Person auf den Reisepreis umgelegt. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Zahlung von Gebühren vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn vor Reisebeginn bekannt wird, dass einzelne Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden können, so ist der Veranstalter zur Änderung der Leistung berechtigt, falls eine gleichwertige und zumutbare Leistung angeboten werden kann. Nimmt der Kunde angebotene Leistungen nicht wahr, so ergeben sich daraus keine Ansprüche auf Minderung des Reisepreises.

Bei Veränderungen hinsichtlich der Leistungen der für die Beförderung verantwortlichen Anbieter, dies gilt insbesondere für Airlines/Bus-Unternehmen, haftet der Veranstalter nicht, auch wenn sie sich auf den Reiseablauf auswirken.

5. Rücktritt/Ersatzteilnehmer sowie Ausschluss im Verlauf einer Reise

Der Reisende ist berechtigt, vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts erhält der Veranstalter bis 60 Tage vor Reisebeginn einen Pauschalsatz in Höhe von 25% des Reisepreises, bis 42 Tage vor Reisebeginn 50%, bis 35 Tage vor Reisebeginn 75%, ab 28 Tage vor Reisebeginn 90% und am Reisetag 100%. Bis 30 Tage vor Reisebeginn kann sich jeder Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn dies vorher schriftlich mitgeteilt wird. Der Veranstalter kann jedoch dem Wechsel der Person widersprechen, wenn diese den Erfordernissen der Reise oder der Reisegruppe nicht entspricht oder ihrer Teilnahme gesetzliche oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Der Reiseleiter kann Personen vom weiteren Verlauf einer Reise ausschließen, wenn dies im Interesse der Gruppe hinsichtlich der ordnungsgemäßen/sicheren Durchführung des vertraglich vereinbarten Reiseablaufs liegt. Die Kosten für die Rückreise trägt die entsprechende Person. Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises/eines Teiles davon besteht nicht.

6. Aufhebung durch höhere Gewalt und Reiseabbruch

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt aber nur bei restriktiven Warnungen behördlicher Stellen im Katastrophenfall oder nach Terrorattacken. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für bereits erbrachte Leistungen oder nicht stornierbare Beauftragungen eine Entschädigung berechnen. Mehrkosten bei erforderlichem Reiseabbruch für Rückbeförderung und übrige Mehrkosten tragen der Reiseveranstalter und der Kunde je zur Hälfte. Der Veranstalter stellt aber immer den Rücktransport der Reisegäste sicher.

7. Gewährleistung und Haftung

Der Veranstalter steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes ein für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann in diesem Fall entweder eine gleichwertige Leistung erbringen oder Abhilfe verweigern, wenn dies unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Der Reisende kann nach Rückkehr eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind. Der Reisende kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.

8. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die zur Abwicklung der Reise zur Verfügung gestellt werden, sind gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

9. Gerichtsstand

Klagen gegen den Veranstalter Bienert+50-Reisen sind an dessen Sitz (Berlin) zu erheben.

Stand: 31. August 2013

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